Freunde des Kaiserlichen Hofgerichts Rottweil e. V.
Freunde des Kaiserlichen Hofgerichts Rottweil e. V.

Zur Geschichte                             des Kaiserlichen Hofgerichts

Das Kaiserliche Hofgericht in Rottweil gehörte zu den wichtigsten Gerichten des spätmittelalterlichen Reichs. Die Bedeutung Rottweils als Stadt beruhte auf diesem Gerichtssitz.

Die Verleihung des Hofgerichts geht auf eine Gründungslegende zurück. Konrad III. verlieh Rottweil als Dank für den Kampf gegen Lothar von Supplinburg das Hofgericht. Die erstmalige Erwähnung des Rottweiler Hofgerichts erfolgte 1299. Die älteste erhaltene Urkunde stammt aus dem Jahr 1317.

Die Aufgabe des Gerichts lag hauptsächlich bei der Zivilgerichtsbarkeit, bedeutend war ferner die „Vidimierung“, d.h. die urkundliche Bestätigung von Rechts-geschäften. Es war ein Affirmations- und kein Strafgericht. Mit der Einführung des Reichskammergerichts ging die Bedeutung des Hofgerichts mit der Zeit zurück, da viele Städte und Regionen Ausnahmeregelungen bekamen, sodass sie nicht vor das Hofgericht geladen werden konnten.

Die Zuständigkeit des Gerichts umfasste ein Gebiet vom Alpenkamm bis nach Köln und von den Vogesen bis zum Thüringer Wald. Daran lässt sich die Bedeutung des Gerichtes ablesen.

Über viele Jahrhunderte hatten die Grafen von Sulz das Amt des Hofrichters inne. Dieses Amt war erbliches Lehen. Graf Johann II. von Sulz hat im 15. Jahrhundert das Hofgericht zur Blüte geführt. Zu seiner Zeit entstand auch die älteste und wertvollste Handschrift der Rottweiler Hofgerichtsordnung. Sie befindet sich heute in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart.
Neben dem Amt des Hofrichters gab es den Hofgerichtsschreiber, die Prokuratoren, Kommissare und zahlreiche Gerichtsboten. Die Gerichtstage wurden bereits zum Jahresanfang in einem Kalender bekannt gemacht. In der Regel wurde die Gerichtswoche an einem Dienstag eröffnet. Dies geschah in der Form, dass der Hofrichter oder sein Stellvertreter von seinem Stadthaus abgeholt wurde. Unter dem Klang der Hofgerichtsglocke auf dem Kapellenturm zog er im roten Mantel hinaus zur Hofgerichtsstätte an der Heerstraße im Bereich der Pürschgerichtslinde.
1418 verlegte König Sigismund den Gerichtsplatz vor die Hochbrücktorvorstadt, wo sich noch heute der Hofrichterstuhl befindet. Dort wurde die Gerichtswoche unter freiem Himmel begonnen. Die Übergabe der Schriftsätze erfolgte dann in der Hofgerichtsstube im heutigen Rathaus. Dann zogen sich die Prozessbeteiligten zur Beratung zurück.
Die Urteilsverkündung erfolgte freitags. Die Angehörigen des Hofgerichts zogen wieder unter Glockenklang, Geschützdonner und Trommelwirbel zur Hofgerichtsstätte. Der Gerichtstermin war beendet, wenn der Hofrichter seinen Richterstab aus der Hand warf.

Die Prozesswoche wurde mit einem Festmahl auf dem Rathaus oder der Herrenstube beendet. In der Hofgerichtskanzlei wurden die Prozessakten aufbewahrt.

Die Bedeutung des Hofgerichts hatte unmittelbaren Einfluss auf die Stadt. Nicht nur Juristen, sondern auch Wirte, Handwerker und andere Gewerbe profitierten vom Gerichtsstandort Rottweil.

Bis 1784 tagte das Kaiserliche Hofgericht Rottweil, obwohl das Rottweiler Gericht vielen Fürsten ein Dorn im Auge war und sie immer wieder versuchten, das Gericht zu schwächen oder gar ganz abzuschaffen. Die letzte Gerichtssitzung fand 1784 statt.

 

Hier finden Sie uns

Freunde des Kaiserlichen Hofgerichts Rottweil e. V.
Hauptstr. 14
78628 Rottweil

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 741 6007

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Freunde des Kaiserlichen Hofgerichts Rottweil e. V.